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Zahlungsverzug und MahnungenKostenlos

Zahlungsziel-Rechner: Verzug, 60-Tage-Grenze und öffentliche Auftraggeber

Bis wann muss Ihre Rechnung bezahlt sein, und welches Zahlungsziel dürfen Sie vereinbaren? Geben Sie das Rechnungsdatum ein: Das Tool zeigt die gesetzlichen Fristen des BGB und wie viele Tage noch bleiben. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Ein vereinbartes Zahlungsziel mit Kalenderdatum geht vor: Dann beginnt der Verzug am Tag nach diesem Datum, ohne Mahnung (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Wird berechnet …

Die gesetzlichen Fristen im deutschen Recht

Am einfachsten ist ein vereinbartes Zahlungsziel mit Kalenderdatum (z. B. „zahlbar bis 15.11.2026“): Dann beginnt der Verzug am Tag danach, ohne Mahnung (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Ohne ein solches Datum gerät der Kunde bei einer Geldforderung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Das Tool rechnet diese 30 Tage ab Zugang, also für eine sofort fällige Rechnung. Gegenüber einem Verbraucher gilt das nur, wenn die Rechnung darauf hinweist.

Zwischen Unternehmen ist ein Zahlungsziel von mehr als 60 Tagen nach Zugang der Rechnung nur wirksam, wenn es ausdrücklich vereinbart und für den Gläubiger nicht grob unbillig ist (§ 271a Abs. 1 BGB).

Ist Ihr Kunde ein öffentlicher Auftraggeber, braucht ein Zahlungsziel über 30 Tage eine ausdrückliche Vereinbarung und eine sachliche Rechtfertigung; mehr als 60 Tage sind unwirksam (§ 271a Abs. 2 BGB).

Amtliche Quellen

Regeln geprüft am 20. Oktober 2026. Kostenloses Hilfsmittel von Le Frac. Die Ergebnisse beruhen auf den genannten amtlichen Quellen, sind aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren Einzelfall, bevor Sie handeln.

Häufige Fragen

Welches Zahlungsziel ist in Deutschland üblich?

Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Zahlungsziel vor. Wichtig ist, dass es als Kalenderdatum vereinbart ist: Dann beginnt der Verzug ohne Mahnung am Tag nach dem Termin.

Darf ich mit einem Unternehmen 90 Tage vereinbaren?

Nur wenn die Frist ausdrücklich vereinbart ist und für Sie als Gläubiger nicht grob unbillig ist (§ 271a Abs. 1 BGB). Bis 60 Tage nach Zugang der Rechnung gilt diese Einschränkung nicht.

Warum fragt das Tool nach dem Zugang der Rechnung?

Die 30-Tage-Regel des § 286 Abs. 3 BGB und die 60-Tage-Grenze des § 271a BGB zählen ab dem Zugang der Rechnung. Ohne Angabe nimmt das Tool das Rechnungsdatum an.

Gilt für Behörden etwas anderes?

Ja. Bei einem öffentlichen Auftraggeber ist ein Zahlungsziel über 30 Tage nur mit ausdrücklicher Vereinbarung und sachlicher Rechtfertigung möglich, über 60 Tage ist es unwirksam (§ 271a Abs. 2 BGB).

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