E-Rechnung prüfen: XRechnung und ZUGFeRD kostenlos validieren
Laden Sie eine XRechnung, eine ZUGFeRD-Rechnung oder eine andere XML-Rechnung (CII oder UBL) hoch: Das Tool prüft Format und Profil, wendet die amtlichen Prüfregeln der EN 16931 und der XRechnung (KoSIT) an und kontrolliert die wichtigsten Angaben. Kostenlos, ohne Anmeldung.
ZUGFeRD / Factur-X (PDF), XRechnung oder andere XML-Rechnung (CII oder UBL), höchstens 4 MB.
Was der Validator prüft
Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen (§ 14 Abs. 1 UStG). Zulässig ist jedes Format nach der europäischen Norm EN 16931, insbesondere XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL). Ein reines PDF ist keine E-Rechnung.
Das Tool erkennt das Format (ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem XML, CII oder UBL) und das Profil. Dann wendet es die Prüfregeln der EN 16931 mit der Prüfkonfiguration der KoSIT an. Ist die Rechnung eine XRechnung, kommen die nationalen Regeln der XRechnung (BR-DE) hinzu, etwa Kontaktdaten des Verkäufers und Zahlungsanweisungen.
Außerdem liest es Rechnungsnummer und -datum, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers, die Fälligkeit und die Stimmigkeit von Netto, Umsatzsteuer und Brutto.
Jede Prüfung wird erklärt, mit einem Hinweis zur Korrektur. Die Datei wird im Arbeitsspeicher geprüft und nicht gespeichert.
- Konform: Die Prüfung ist bestanden.
- Zu prüfen: nichts Blockierendes, aber ein Punkt verdient Ihre Aufmerksamkeit.
- Fehler: Die Rechnung verletzt eine amtliche Regel und sollte korrigiert werden.
- Nicht geprüft: die PDF/A-3-Konformität des ZUGFeRD-PDF. Der Empfänger kann eigene Prüfungen durchführen.
Amtliche Quellen
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
- Bundesministerium der Finanzen – FAQ zur E-Rechnung
- KoSIT – XRechnung (Standard und Prüfwerkzeuge)
- KoSIT – XRechnung: Versionen und Bundles
- ELSTER – E-Rechnungs-Viewer (XRechnung und ZUGFeRD)
Regeln geprüft am 20. Oktober 2026. Kostenloses Hilfsmittel von Le Frac. Die Ergebnisse beruhen auf den genannten amtlichen Quellen, sind aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren Einzelfall, bevor Sie handeln.
Häufige Fragen
Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung?
Nein. Ein PDF ohne strukturierte Daten ist eine „sonstige Rechnung“. Zwischen inländischen Unternehmen ist sie nur noch übergangsweise zulässig: bis Ende 2026 mit Zustimmung des Empfängers, bis Ende 2027 für Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz.
Welche Dateien kann ich prüfen?
Eine ZUGFeRD- bzw. Factur-X-PDF mit eingebettetem XML, eine XRechnung oder eine andere XML-Rechnung in CII oder UBL, höchstens 4 MB.
Wird meine Rechnung gespeichert?
Nein. Die Datei wird nur für die Prüfung im Arbeitsspeicher verarbeitet. Fordern Sie den Bericht per E-Mail an, werden nur die dafür nötigen Rechnungsdaten übertragen und danach verworfen.
Was bedeuten Codes wie BR-CO-15 oder BR-DE-15?
Das sind die Kennungen der amtlichen Regeln. BR-… ohne „DE“ stammen aus der EN 16931, BR-DE-… aus der XRechnung der KoSIT. Geben Sie diese Codes an den Hersteller Ihres Rechnungsprogramms weiter.
Was passiert bei einem Fehler in der Rechnung?
Nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025 ist eine Datei, die die Syntax nicht einhält, keine E-Rechnung. Ein Verstoß gegen eine Geschäftsregel ist umsatzsteuerlich nur von Bedeutung, wenn er eine Pflichtangabe betrifft. Das BMF empfiehlt, den Prüfbericht aufzubewahren.
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