Verzugszinsrechner: Verzugszinsen und 40-Euro-Pauschale nach BGB
Ihr Kunde zahlt zu spät? Berechnen Sie die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB, Halbjahr für Halbjahr mit dem Basiszinssatz der Bundesbank, und die Pauschale von 40 €. Kostenlos, ohne Anmeldung, die Berechnung läuft in Ihrem Browser.
Wird berechnet …
So rechnet das Tool
Verzugszinsen laufen erst, wenn der Kunde in Verzug ist (§ 286 BGB). Das ist der Fall nach einer Mahnung, die nach Fälligkeit zugeht; ohne Mahnung, wenn für die Zahlung ein Kalenderdatum bestimmt ist; spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Gegenüber einem Verbraucher gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hinweist. Das Tool fragt, welcher Fall vorliegt, und nimmt den frühesten Verzugsbeginn.
Der Zinssatz beträgt zwischen Unternehmen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben (§ 247 BGB). Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 %: Der Verzugszins liegt also bei 10,52 % zwischen Unternehmen und bei 6,52 % gegenüber Verbrauchern.
Erstreckt sich der Verzug über mehrere Halbjahre, teilt das Tool den Zeitraum auf und wendet für jedes Halbjahr dessen Satz an: offener Betrag × Zinssatz × Tage ÷ 365.
Ist der Schuldner kein Verbraucher, kommt eine Pauschale von 40 € je Forderung hinzu (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie wird auf einen Schadensersatz für Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Eine Klausel, die Verzugszinsen ausschließt, ist unwirksam (§ 288 Abs. 6 BGB).
- Basiszinssatz (Bundesbank): 3,62 % und 3,37 % im Jahr 2024, 2,27 % und 1,27 % im Jahr 2025, 1,27 % und 1,52 % im Jahr 2026 (erstes, dann zweites Halbjahr).
- Verbraucher: Basiszinssatz + 5 Punkte, keine 40-Euro-Pauschale.
- Ein späterer Zinssatz, der bei der Berechnung noch nicht bekannt ist, wird geschätzt und als Schätzung gekennzeichnet.
Amtliche Quellen
- § 286 BGB – Verzug des Schuldners (gesetze-im-internet.de)
- § 288 BGB – Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden (gesetze-im-internet.de)
- Deutsche Bundesbank – Basiszinssatz nach § 247 BGB
- Deutsche Bundesbank – Basiszinssatz zum 1. Juli 2026: 1,52 %
Regeln geprüft am 20. Oktober 2026. Kostenloses Hilfsmittel von Le Frac. Die Ergebnisse beruhen auf den genannten amtlichen Quellen, sind aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren Einzelfall, bevor Sie handeln.
Häufige Fragen
Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?
Ab dem Beginn des Verzugs: am Tag nach einem vereinbarten Zahlungstermin, am Tag nach Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit, oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur mit Hinweis auf der Rechnung.
Wie hoch ist der Verzugszins im zweiten Halbjahr 2026?
Der Basiszinssatz beträgt seit dem 1. Juli 2026 1,52 %. Zwischen Unternehmen sind es damit 10,52 % pro Jahr, gegenüber Verbrauchern 6,52 %.
Steht mir die 40-Euro-Pauschale für jede Rechnung zu?
Die Pauschale von 40 € steht Ihnen je Forderung zu, wenn Ihr Kunde kein Verbraucher ist, auch bei einer Abschlags- oder Ratenzahlung (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie wird auf weitere Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet.
Reicht ein Datum auf der Rechnung, damit der Verzug ohne Mahnung beginnt?
Das Gesetz verlangt, dass für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ob ein nur auf die Rechnung gedrucktes Datum ohne Vereinbarung genügt, ist nicht in jedem Fall sicher. Das Tool fragt deshalb ausdrücklich, ob der Zahlungstermin vereinbart war.
Kann ich auch Mahngebühren verlangen?
Nur tatsächlich entstandene Kosten; die Mahnung, die den Verzug erst auslöst, ist nicht erstattungsfähig. Das Tool rechnet keine Mahngebühren hinzu.
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