E-Rechnung prüfen: ZUGFeRD, CII und UBL nach EN 16931 validieren
Laden Sie eine strukturierte Rechnung hoch (ZUGFeRD-PDF, CII oder UBL): Das Tool prüft Format und Profil, wendet die Regeln der europäischen Norm EN 16931 an und kontrolliert die wichtigsten Rechnungsangaben. Kostenlos, ohne Anmeldung.
ZUGFeRD / Factur-X (PDF) oder XML-Rechnung in CII oder UBL, höchstens 4 MB. ebInterface wird nicht geprüft.
Was das Tool prüft, und was in Österreich gilt
Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich keine Pflicht zur strukturierten E-Rechnung. Eine elektronische Rechnung, auch ein PDF, gilt als Rechnung, wenn der Empfänger zustimmt und Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit gewährleistet sind (§ 11 Abs. 2 UStG 1994).
Strukturierte Rechnungen sind trotzdem verbreitet, und für Bundesdienststellen sind sie Pflicht. Das Tool erkennt das Format (ZUGFeRD / Factur-X, CII oder UBL) und das Profil und wendet die Regeln der EN 16931 mit der Prüfkonfiguration der deutschen KoSIT an. Ist die Rechnung eine XRechnung, prüft es zusätzlich deren Regeln.
Außerdem liest es Rechnungsnummer und -datum, die UID-Nummer des Verkäufers, die Fälligkeit und die Stimmigkeit von Netto, Umsatzsteuer und Brutto.
Die Datei wird im Arbeitsspeicher geprüft und nicht gespeichert.
- Nicht geprüft: ebInterface, das österreichische Format für Rechnungen an den Bund, sowie die PDF/A-3-Konformität einer ZUGFeRD-Datei.
- Rechnungen an den Bund werden über e-Rechnung.gv.at eingebracht, in ebInterface oder UBL; das Portal prüft sie selbst.
- Konform heißt: Format und hier geprüfte Regeln sind eingehalten. Der Empfänger kann eigene Prüfungen durchführen.
Amtliche Quellen
- § 11 UStG 1994 – Ausstellung von Rechnungen (RIS)
- BMF – Elektronische Rechnung: Überblick
- e-Rechnung.gv.at – FAQ für Lieferanten des Bundes
- e-Rechnung.gv.at – Format UBL
- KoSIT – XRechnung und Prüfwerkzeuge (Deutschland)
Regeln geprüft am 20. Oktober 2026. Kostenloses Hilfsmittel von Le Frac. Die Ergebnisse beruhen auf den genannten amtlichen Quellen, sind aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren Einzelfall, bevor Sie handeln.
Häufige Fragen
Muss ich in Österreich E-Rechnungen ausstellen?
Zwischen Unternehmen nicht: Es gibt keine Pflicht, und Ihr Kunde kann eine elektronische Rechnung ablehnen (§ 11 Abs. 2 UStG 1994). Pflicht ist die e-Rechnung nur gegenüber Bundesdienststellen, seit 2014.
Ist ein PDF per E-Mail eine gültige Rechnung?
Ja, wenn Ihr Kunde dieser Art der Rechnungsstellung zustimmt und Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit gewährleistet sind. Dieses Tool prüft allerdings nur strukturierte Rechnungen.
Ich sende ZUGFeRD: PDF und XML in einer Datei. Was muss ich beachten?
Das BMF verlangt bei einer Rechnung in mehreren Formaten einen Hinweis darauf in der Rechnung, um eine doppelte Steuerschuld zu vermeiden. Vermerken Sie, dass es sich um eine einzige Rechnung in zwei Darstellungen handelt.
Kann ich hier eine ebInterface-Rechnung prüfen?
Nein. Das Tool prüft Rechnungen nach EN 16931 in CII oder UBL. ebInterface-Rechnungen an den Bund prüft das Portal e-Rechnung.gv.at beim Einbringen.
Wird meine Rechnung gespeichert?
Nein. Die Datei wird nur für die Prüfung im Arbeitsspeicher verarbeitet. Fordern Sie den Bericht per E-Mail an, werden nur die dafür nötigen Rechnungsdaten übertragen und danach verworfen.
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