Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich keine E-Rechnungspflicht: Eine elektronische Rechnung braucht die Zustimmung des Empfängers. Zum Leitfaden →

Rechnung in Österreich: alle Pflichtangaben nach § 11 UStG

Welche Angaben eine Rechnung in Österreich braucht: § 11 UStG 1994, UID-Nummer, Kleinbetragsrechnung bis 400 Euro, Reverse Charge und § 14 UGB.

Veröffentlicht am · 6 Min. Lesezeit · Amtliche Quellen

Das Wichtigste

  • Eine Rechnung über 400 Euro braucht alle Angaben des § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994, darunter die UID-Nummer des Ausstellers und eine fortlaufende Nummer.
  • Übersteigt der Gesamtbetrag 10.000 Euro, gehört auch die UID-Nummer des Kunden auf die Rechnung.
  • Bis 400 Euro brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung mit weniger Angaben; seit 2025 dürfen Kleinunternehmer alle Rechnungen so ausstellen.
  • Bei Reverse Charge stehen die UID-Nummer des Kunden und ein Hinweis auf seine Steuerschuld auf der Rechnung, ohne Umsatzsteuer.
  • Rechnungen sind 7 Jahre aufzubewahren.

Die Angaben des § 11 UStG 1994

Unternehmer müssen für Umsätze an andere Unternehmer oder an juristische Personen eine Rechnung ausstellen, innerhalb von sechs Monaten nach dem Umsatz. Die Rechnung muss enthalten (§ 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994):

  1. Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers;
  2. Name und Anschrift des Abnehmers;
  3. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände oder Art und Umfang der Leistung;
  4. Tag der Lieferung oder Leistung oder den Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt;
  5. das Entgelt und den anzuwendenden Steuersatz, bei einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf;
  6. den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag;
  7. das Ausstellungsdatum;
  8. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird;
  9. die UID-Nummer des leistenden Unternehmers.

Übersteigt der Gesamtbetrag 10.000 Euro, ist zusätzlich die UID-Nummer des Leistungsempfängers anzugeben. Entgelt und Steuer sind nach Steuersätzen getrennt auszuweisen (§ 11 Abs. 5 UStG 1994).

Zu viel ausgewiesene Steuer wird geschuldet. Wer auf der Rechnung einen zu hohen Steuerbetrag ausweist, schuldet ihn, bis er die Rechnung gegenüber dem Kunden berichtigt (§ 11 Abs. 12 UStG 1994).

Die Steuersätze auf der Rechnung

SteuersatzWofür, unter anderemRechtsgrundlage
20 %Normalsteuersatz, die meisten Dienstleistungen§ 10 Abs. 1 UStG 1994
10 %Lebensmittel nach Anlage 1, Bücher, Wohnungsvermietung, Beherbergung, Personenbeförderung§ 10 Abs. 2
13 %Leistungen nach Anlage 2, Künstler, Theater, Museen§ 10 Abs. 3
4,9 %seit 1. Juli 2026: Grundnahrungsmittel nach Anlage 3§ 10 Abs. 1a

Kleinbetragsrechnung bis 400 Euro

Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 400 Euro nicht übersteigt, genügen nach § 11 Abs. 6 UStG 1994: Ausstellungsdatum, Name und Anschrift des Ausstellers, Menge und Bezeichnung, Tag oder Zeitraum der Leistung, der Gesamtbetrag einschließlich Steuer und der Steuersatz. Name des Kunden, fortlaufende Nummer und UID-Nummer sind nicht nötig.

Seit dem 1. Jänner 2025 dürfen Kleinunternehmer alle ihre Rechnungen als Kleinbetragsrechnung ausstellen, unabhängig vom Betrag. Mehr dazu im Artikel Kleinunternehmer: Rechnung ohne Umsatzsteuer.

Nicht zulässig ist die Kleinbetragsrechnung für innergemeinschaftliche Lieferungen und für bestimmte Umsätze mit Übergang der Steuerschuld (§ 19 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1c UStG 1994).

Reverse Charge: wenn der Kunde die Steuer schuldet

Geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (§ 19 UStG 1994), etwa bei Bauleistungen an ein Bauunternehmen, das selbst mit der Bauleistung beauftragt ist, enthält die Rechnung die UID-Nummer des Kunden und einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers; Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen (§ 11 Abs. 1a UStG 1994). Eine feste Formulierung schreibt das Gesetz nicht vor.

Firmenbuch: die Angaben nach § 14 UGB

Im Firmenbuch eingetragene Unternehmen geben auf allen Geschäftsbriefen und Bestellscheinen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, sowie auf ihrer Website an: Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (§ 14 Abs. 1 UGB). Es empfiehlt sich, diese Angaben auch auf jede Rechnung zu setzen. Nicht eingetragene Einzelunternehmer betrifft § 14 UGB nicht.

Aufbewahrung: 7 Jahre

Eine Kopie jeder Rechnung ist sieben Jahre aufzubewahren (§ 11 Abs. 2 UStG 1994), Bücher und Belege ebenfalls sieben Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres (§ 132 BAO). Bei elektronischen Rechnungen müssen Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit die ganze Zeit gewährleistet sein. Wann eine elektronische Rechnung überhaupt als Rechnung gilt, erklärt PDF-Rechnung per E-Mail.

Den Überblick über Formate und Rechnungen an den Bund gibt der Leitfaden zur E-Rechnung in Österreich.

Häufige Fragen

Muss meine Steuernummer auf die Rechnung?

Nein. § 11 UStG 1994 verlangt die UID-Nummer des leistenden Unternehmers, nicht die Steuernummer.

Ab welchem Betrag braucht es die UID-Nummer des Kunden?

Wenn der Gesamtbetrag der Rechnung 10.000 Euro übersteigt, und bei Reverse Charge immer.

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Eine Rechnung bis 400 Euro brutto mit vereinfachten Angaben (§ 11 Abs. 6 UStG 1994). Seit 2025 dürfen Kleinunternehmer alle Rechnungen so ausstellen.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Sieben Jahre (§ 11 Abs. 2 UStG 1994, § 132 BAO), länger, solange ein Abgabenverfahren anhängig ist.

Quellen

  1. RIS — § 11 UStG 1994 (Ausstellung von Rechnungen) (ris.bka.gv.at)
  2. RIS — § 10 UStG 1994 (Steuersätze) (ris.bka.gv.at)
  3. RIS — § 19 UStG 1994 (Steuerschuldner) (ris.bka.gv.at)
  4. Unternehmensserviceportal (USP) — Kleinbetragsrechnungen (usp.gv.at)
  5. Unternehmensserviceportal (USP) — Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (usp.gv.at)
  6. RIS — § 14 UGB (Angaben auf Geschäftspapieren und Webseiten) (ris.bka.gv.at)
  7. RIS — § 132 BAO (Aufbewahrung) (ris.bka.gv.at)

Dieser Artikel fasst die amtlichen Texte zusammen, damit Sie sich besser organisieren können. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

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