E-Rechnung in Österreich: Was gilt für Ihr Unternehmen?
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine Pflicht zur E-Rechnung zwischen Unternehmen. Beantworten Sie vier Fragen: Das Tool zeigt, was für Sie trotzdem gilt (Bund, EU-Binnenhandel ab 2030) und was Sie tun sollten.
Ihr Ergebnis
Beantworten Sie die Fragen, um zu sehen, was für Ihr Unternehmen gilt.
Die E-Rechnung in Österreich: Rechtsstand
Zwischen Unternehmen: keine Pflicht, E-Rechnungen auszustellen oder zu empfangen. Eine elektronische Rechnung, gleich in welchem Format, gilt als Rechnung, wenn der Empfänger zustimmt (§ 11 Abs. 2 UStG 1994). Eine Pflicht ist bis zum 19. Oktober 2026 weder beschlossen noch offiziell angekündigt.
An Bundesdienststellen: Seit dem 1. Jänner 2014 sind strukturierte e-Rechnungen Pflicht (IKT-Konsolidierungsgesetz § 5). Sie werden über e-Rechnung.gv.at eingebracht, im Format ebInterface oder UBL, auch über Peppol. PDF und Papier werden nicht angenommen.
EU-Binnenhandel: Die Richtlinie (EU) 2025/516 (ViDA) macht ab dem 1. Juli 2030 die elektronische Rechnung und eine digitale Meldung für innergemeinschaftliche Umsätze zur Regel.
- Jede Station ist mit ihrem Rechtsstand gekennzeichnet: in Kraft, Gesetz verabschiedet, Plan, Gesetzentwurf oder Ankündigung.
- Kleinunternehmer (Umsatzgrenze 55.000 €) haben keine eigene E-Rechnungs-Regel; für sie gilt dasselbe.
Amtliche Quellen
- § 11 UStG 1994 – Ausstellung von Rechnungen (RIS)
- BMF – Elektronische Rechnung: Überblick
- IKT-Konsolidierungsgesetz § 5 – e-Rechnung an den Bund (RIS)
- e-Rechnung.gv.at – FAQ für Lieferanten des Bundes
- e-Rechnung.gv.at – Format ebInterface
- Richtlinie (EU) 2025/516 (ViDA), EUR-Lex
- Unternehmensserviceportal (USP) – Kleinunternehmen
Regeln geprüft am 20. Oktober 2026. Kostenloses Hilfsmittel von Le Frac. Die Ergebnisse beruhen auf den genannten amtlichen Quellen, sind aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren Einzelfall, bevor Sie handeln.
Häufige Fragen
Kommt in Österreich eine E-Rechnungspflicht wie in Deutschland?
Bis zum 19. Oktober 2026 gibt es dazu weder ein Gesetz noch einen Entwurf noch eine offizielle Ankündigung. ViDA erlaubt den Mitgliedstaaten eine solche Pflicht; wir aktualisieren dieses Tool, sobald es etwas Neues gibt.
Muss ich E-Rechnungen empfangen können?
Nein. Eine elektronische Rechnung ist nur mit Ihrer Zustimmung eine Rechnung; Sie können Papier verlangen.
Was gilt für Rechnungen an den Bund?
Seit 2014 nur strukturierte e-Rechnungen über e-Rechnung.gv.at (ebInterface oder UBL, auch über Peppol), mit Auftragsreferenz und Lieferantennummer der Dienststelle. PDF-Rechnungen, auch signierte, werden nicht akzeptiert.
Was ändert ViDA ab 2030?
Rechnungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern werden grundsätzlich elektronisch ausgestellt und digital gemeldet. Ein Rechnungsprogramm, das schon heute die Norm EN 16931 beherrscht, ist dafür gerüstet.
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