Luxemburg: Gesetzentwurf 8815 sieht den Empfang von E-Rechnungen ab 1. Januar 2028 vor – ein Entwurf, noch nicht verabschiedet. Mehr erfahren →
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Mahnung schreiben: kostenlose Vorlagen bis zur Inverzugsetzung in Luxemburg

Erstellen Sie in zwei Minuten eine Zahlungserinnerung oder eine Inverzugsetzung in Ihrem Namen, auf Wunsch mit den Verzugszinsen und der Pauschale von 40 €. Vorschau sofort, Text zum Kopieren; das PDF zum Ausdrucken erhalten Sie per E-Mail.

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Von der Zahlungserinnerung zum Zahlungsbefehl

Kein Gesetz schreibt eine Abfolge von Mahnungen vor: Zwischen Unternehmen sind Verzugszinsen und Pauschale ohne Mahnung geschuldet. Die Abfolge Zahlungserinnerung, zweite Erinnerung, letzte Erinnerung, Inverzugsetzung ist übliche Praxis.

Ab der zweiten Erinnerung nennt das Schreiben die Verzugszinsen (EZB-Referenzzinssatz + 8 Punkte) und die Pauschale von 40 € oder beziffert sie, und es bittet den Kunden, Einwände sofort mitzuteilen: Eine unter Kaufleuten nicht beanstandete Rechnung gilt in der Regel nach einigen Wochen als angenommen.

Die Inverzugsetzung stellt Hauptforderung, Zinsen und Pauschale getrennt auf und setzt eine letzte Frist von 15 Tagen. Danach können Sie bei Forderungen bis 15.000 € beim Friedensgericht einen Zahlungsbefehl beantragen, ohne Anwalt; darüber ist das Bezirksgericht zuständig.

Bei Privatkunden behält sich das Schreiben nur die gesetzlichen Zinsen vor (Art. 12): ohne Pauschale und ohne bezifferte Zinsen. Le Frac schreibt die Mahnungen in Ihrem Namen und zieht keine Forderungen ein.

  • Zahlungserinnerung: freundlicher Hinweis nach Fälligkeit.
  • Zweite Zahlungserinnerung: Zinsen und Pauschale, Zahlungsfrist von 7 Tagen.
  • Letzte Zahlungserinnerung: Zahlungsfrist von 7 Tagen.
  • Inverzugsetzung (mise en demeure): Aufstellung der Beträge, Frist von 15 Tagen, danach Zahlungsbefehl oder Klage.
  • Mustertext: keine Rechtsberatung. Lesen Sie das Schreiben vor dem Versand und passen Sie es an.

Amtliche Quellen

Regeln geprüft am 20. Oktober 2026. Kostenloses Hilfsmittel von Le Frac. Die Ergebnisse beruhen auf den genannten amtlichen Quellen, sind aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren Einzelfall, bevor Sie handeln.

Häufige Fragen

Muss ich mahnen, bevor ich Zinsen verlange?

Nein. Zwischen Unternehmen sind Verzugszinsen und die Pauschale von 40 € ab dem Tag nach Fälligkeit geschuldet, ohne Mahnung.

Was ist ein Zahlungsbefehl (ordonnance de paiement)?

Ein schnelles Verfahren vor dem Friedensgericht für vertragliche Forderungen bis 15.000 €. Sie stellen den Antrag bei der Gerichtskanzlei mit den Belegen, ohne Anwalt. Der Schuldner hat 30 Tage, um zu zahlen oder Widerspruch (contredit) einzulegen.

Welches Friedensgericht ist zuständig?

Das Friedensgericht Luxemburg, Esch-sur-Alzette oder Diekirch, je nach Wohnsitz oder Sitz des Schuldners.

In welcher Sprache darf ich mahnen?

Keine Sprache ist vorgeschrieben. Diese Version erstellt das Schreiben auf Deutsch; die französische Version auf Französisch.

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