Luxemburg: Gesetzentwurf 8815 sieht den Empfang von E-Rechnungen ab 1. Januar 2028 vor – ein Entwurf, noch nicht verabschiedet. Mehr erfahren →

Kunde zahlt nicht? Schritt für Schritt zum Zahlungsbefehl

Erinnerung, Mahnung mit Zinsen, Inverzugsetzung, dann Zahlungsbefehl beim Friedensgericht bis 15.000 €, ohne Anwalt: so gehen Sie in Luxemburg vor.

Veröffentlicht am · 6 Min. Lesezeit · Amtliche Quellen

Das Wichtigste

  • Beginnen Sie mit einer freundlichen Erinnerung kurz nach der Fälligkeit, dann einer Mahnung mit Verzugszinsen und 40 € Pauschale, dann einer Inverzugsetzung mit fester Frist.
  • Bitten Sie Ihren Kunden früh, Einwände zu melden: Zwischen Kaufleuten gilt eine nicht beanstandete Rechnung nach der Rechtsprechung meist nach 4 bis 8 Wochen als angenommen.
  • Bis 15.000 € beantragen Sie beim Friedensgericht einen Zahlungsbefehl (ordonnance de paiement), schriftlich oder mündlich, ohne Anwalt.
  • Der Schuldner hat 30 Tage, um zu zahlen oder Widerspruch (contredit) einzulegen; sonst wird der Zahlungsbefehl vollstreckbar.

Bevor Sie mahnen: Ihre Seite prüfen

Viele Zahlungsverzögerungen beginnen mit einer Rechnung, die so nicht bezahlt werden kann. Prüfen Sie vor der ersten Erinnerung:

  • ob die Rechnung wirklich fällig ist: Ohne vereinbarte Frist ist sie zwischen Unternehmen 30 Tage nach ihrem Empfang fällig (Gesetz vom 18. April 2004);
  • ob sie vollständig ist, mit den Pflichtangaben und der Bestellnummer, die Ihr Kunde erwartet (siehe Pflichtangaben einer Rechnung in Luxemburg);
  • ob sie bei der Person angekommen ist, die tatsächlich bezahlt, meist die Buchhaltung und nicht Ihr Ansprechpartner im Projekt;
  • ob Ihr Kunde der elektronischen Rechnung zugestimmt hat, wenn Sie per E-Mail schicken (Art. 63 § 13 LTVA).

Die Stufen der Erinnerung

Kein Gesetz schreibt eine Abfolge vor; diese hat sich bewährt:

WannSchrittInhalt
3 Tage nach FälligkeitZahlungserinnerungFreundlich und kurz: Betrag, IBAN, Verwendungszweck, Rechnung im Anhang.
15 Tage nach FälligkeitMahnungHinweis auf Verzugszinsen und 40 € Pauschale nach dem Gesetz vom 18. April 2004; Bitte, Einwände sofort zu melden.
30 Tage nach FälligkeitInverzugsetzungHauptforderung, Zinsen und 40 € getrennt ausgewiesen, letzte Frist, Ankündigung eines Zahlungsbefehls beim Friedensgericht.

Schreiben Sie auf Deutsch oder Französisch, sachlich und mit Abstand zwischen den Nachrichten. Ein Anruf bei der Person, die die Zahlung freigibt, wirkt oft mehr als eine weitere E-Mail.

Was Sie zusätzlich verlangen können

Zwischen Unternehmen laufen Verzugszinsen ohne Mahnung: EZB-Referenzsatz plus 8 Prozentpunkte. Aus den EZB-Sätzen berechnet sind das 10,40 % pro Jahr im 2. Halbjahr 2026; eine Bekanntmachung im Mémorial für 2026 haben wir nicht gefunden. Dazu kommen 40 € Pauschale je Rechnung und darüber hinaus angemessene Beitreibungskosten.

Beispiel: 4.200 € seit 30 Tagen überfällig ergeben 4.200 × 10,40 % × 30 ÷ 365 = 35,90 € Zinsen. Die Inverzugsetzung nennt also 4.200 € Hauptforderung, 35,90 € Zinsen und 40 € Pauschale, zusammen 4.275,90 €. Die Einzelheiten stehen in Verzugszinsen und 40 € Pauschale in Luxemburg.

Einwände früh klären

Guichet.lu fasst die Rechtsprechung so zusammen: Zwischen Kaufleuten gilt eine Rechnung, die nicht beanstandet wird, in der Regel nach 4 bis 8 Wochen als angenommen. Für Sie heißt das: Fragen Sie in der zweiten Erinnerung ausdrücklich, ob etwas zu beanstanden ist. Kommt nichts, stärkt das Ihre Position; kommt ein Einwand, klären Sie ihn, statt weiter zu mahnen.

Der Zahlungsbefehl beim Friedensgericht

Für Forderungen bis 15.000 € ist das Friedensgericht (justice de paix) zuständig, in Luxemburg-Stadt, Esch an der Alzette oder Diekirch, je nach Wohnsitz des Schuldners. Es gibt zwei Wege: den schnellen Zahlungsbefehl (ordonnance de paiement) oder eine Klage im ordentlichen Verfahren.

  1. Antrag: Jeder Gläubiger, Privatperson oder Unternehmen, kann den Zahlungsbefehl für eine vertragliche Forderung über einen bestimmten Betrag beantragen, schriftlich oder mündlich bei der Geschäftsstelle des Friedensgerichts, mit den Belegen: Rechnung, Bestellung oder Angebot, Mahnungen.
  2. Ohne Anwalt: Laut Guichet.lu braucht dieses Verfahren keinen Anwalt.
  3. Zustellung: Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner zugestellt. Er hat 30 Tage, um zu zahlen oder Widerspruch (contredit) einzulegen.
  4. Ohne Reaktion: Zahlt er nicht und widerspricht nicht, beantragen Sie den vollstreckbaren Zahlungsbefehl (ordonnance exécutoire). Er hat die Wirkung eines Versäumnisurteils.
  5. Vollstreckung: Die Kosten entstehen vor allem beim Gerichtsvollzieher, laut Guichet.lu 0,5 bis 3 % des beigetriebenen Betrags zuzüglich Gebühren.

Über 15.000 € ist das Bezirksgericht zuständig. Lassen Sie sich dann von einem Anwalt beraten.

Ihr Dossier vorbereiten

Ein guter Antrag ist ein vollständiges Dossier. Legen Sie bereit:

  • die Rechnung mit Datum, Nummer und Fälligkeit;
  • den Nachweis der Bestellung: unterschriebenes Angebot, Bestellung, E-Mail;
  • die Nachweise der Lieferung oder Leistung;
  • alle Erinnerungen und die Inverzugsetzung, mit Datum;
  • eine Aufstellung mit Hauptforderung, Zinsen und Pauschale, getrennt.

Was Le Frac übernimmt, und was nicht

Le Frac verschickt Ihre Erinnerungen in Ihrem Namen, auf Deutsch oder Französisch, stoppt sie, sobald eine Rechnung bezahlt oder beanstandet ist, und beziffert Zinsen und Pauschale, wenn Sie das wünschen. Die letzte Mahnung weist Hauptforderung, Zinsen und Pauschale getrennt aus, und jeder Versand wird protokolliert. Le Frac ist kein Inkassobüro: Das Geld geht direkt auf Ihr Konto, und den Zahlungsbefehl beantragen Sie selbst beim Friedensgericht.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Zahlungsbefehl einen Anwalt?

Nein. Laut Guichet.lu erfordert das Verfahren vor dem Friedensgericht für Forderungen bis 15.000 € keinen Anwalt. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich bei der Geschäftsstelle gestellt werden.

Welches Friedensgericht ist zuständig?

Das Friedensgericht in Luxemburg-Stadt, Esch an der Alzette oder Diekirch, je nach Wohnsitz des Schuldners.

Wie lange hat der Schuldner Zeit?

30 Tage ab der Zustellung des Zahlungsbefehls, um zu zahlen oder Widerspruch (contredit) einzulegen. Tut er weder das eine noch das andere, beantragen Sie den vollstreckbaren Zahlungsbefehl, der die Wirkung eines Versäumnisurteils hat. Wie es nach einem Widerspruch weitergeht, erklärt Ihnen die Geschäftsstelle des Friedensgerichts oder ein Anwalt.

Muss ich vorher eine Inverzugsetzung schicken?

Für die Verzugszinsen zwischen Unternehmen nicht: Sie laufen ohne Mahnung. Eine Inverzugsetzung mit fester Frist ist aber üblich und gibt Ihrem Kunden eine letzte Gelegenheit zu zahlen, bevor Sie zum Gericht gehen.

Und über 15.000 €?

Dann ist das Bezirksgericht zuständig. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

Quellen

  1. Guichet.lu — Beitreibung von Forderungen bis 15.000 Euro (Französisch) (guichet.public.lu)
  2. Guichet.lu — Verzugszinsen (Französisch, Stand 06.01.2026) (guichet.public.lu)
  3. Guichet.lu — Rechnungsstellung: Angaben auf der Rechnung (Französisch) (guichet.public.lu)
  4. Justizministerium — Gesetz vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen, koordinierter Text (PDF, Französisch) (mj.gouvernement.lu)
  5. Europäische Zentralbank — Leitzinsen der EZB (ecb.europa.eu)

Dieser Artikel fasst die amtlichen Texte zusammen, damit Sie sich besser organisieren können. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Buchhaltung, Ihre Fiduciaire oder Ihren Anwalt.

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