E-Rechnung prüfen: Peppol BIS Billing 3.0 und EN 16931
Laden Sie eine E-Rechnung hoch (UBL, CII oder ZUGFeRD / Factur-X): Das Tool prüft Format und Profil, wendet die Regeln der europäischen Norm EN 16931 und, bei UBL, die Regeln von Peppol BIS Billing 3.0 an und kontrolliert die wichtigsten Angaben. Kostenlos, ohne Anmeldung.
UBL (z. B. Peppol BIS Billing 3.0), CII oder ZUGFeRD / Factur-X (PDF), höchstens 4 MB.
Was das Tool prüft, und was in Luxemburg gilt
Zwischen Unternehmen ist eine elektronische Rechnung in Luxemburg heute jede Rechnung, die in elektronischer Form ausgestellt und empfangen wird, auch ein PDF per E-Mail, sofern der Empfänger sie akzeptiert (Art. 63 Mehrwertsteuergesetz).
An öffentliche Auftraggeber sind seit dem 18. März 2023 Rechnungen nach EN 16931 Pflicht, übermittelt über Peppol oder die Formulare von MyGuichet. Der Staat empfiehlt das Format Peppol BIS Billing 3.0 in UBL.
Das Tool erkennt das Format und das Profil, wendet die Regeln der EN 16931 an und prüft UBL-Rechnungen zusätzlich nach den Regeln von Peppol BIS Billing 3.0 (OpenPeppol). Eine CII-Rechnung wird nur nach EN 16931 geprüft, da Peppol BIS UBL verwendet.
Außerdem liest es Rechnungsnummer und -datum, die Mehrwertsteuernummer des Verkäufers, die Fälligkeit und die Stimmigkeit der Beträge. Die Datei wird im Arbeitsspeicher geprüft und nicht gespeichert.
- Gesetzentwurf Nr. 8815 (noch nicht verabschiedet): Ein PDF wäre danach keine E-Rechnung mehr; Empfang ab 2028, Ausstellung ab 2028 bzw. 2029 über Peppol.
- Konform heißt: Format und hier geprüfte Regeln sind eingehalten. Ihr Peppol-Zugangspunkt und der Empfänger führen eigene Prüfungen durch.
Amtliche Quellen
- Mehrwertsteuergesetz (LTVA), koordinierter Text der AED zum 01.01.2026 (französisch)
- Guichet.lu – E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (französisch)
- efacturation.public.lu – Themendossiers und FAQ (französisch)
- OpenPeppol – Peppol BIS Billing 3.0
- Gesetzentwurf Nr. 8815, Einbringung vom 30.07.2026 (Abgeordnetenkammer, französisch)
Regeln geprüft am 20. Oktober 2026. Kostenloses Hilfsmittel von Le Frac. Die Ergebnisse beruhen auf den genannten amtlichen Quellen, sind aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren Einzelfall, bevor Sie handeln.
Häufige Fragen
Darf ich in Luxemburg noch PDF-Rechnungen schicken?
Ja, zwischen Unternehmen, wenn Ihr Kunde die elektronische Rechnung akzeptiert. Nicht an öffentliche Auftraggeber: Dort gilt seit 2023 die E-Rechnung nach EN 16931 über Peppol oder MyGuichet.
Welches Format empfiehlt der Staat?
Peppol BIS Billing 3.0 in UBL: Laut efacturation.public.lu ist es das einzige Format, das alle Peppol-Zugangspunkte empfangen können müssen.
Warum werden die Peppol-Regeln bei meiner CII-Rechnung nicht angewendet?
Peppol BIS Billing 3.0 beruht auf UBL. Eine CII-Rechnung (auch in einer ZUGFeRD- / Factur-X-PDF) wird deshalb nur nach den Regeln der EN 16931 geprüft.
Wird meine Rechnung gespeichert?
Nein. Die Datei wird nur für die Prüfung im Arbeitsspeicher verarbeitet. Fordern Sie den Bericht per E-Mail an, werden nur die dafür nötigen Rechnungsdaten übertragen und danach verworfen.
Was bedeuten Codes wie BR-CO-15 oder PEPPOL-EN16931-R…?
Das sind die Kennungen der amtlichen Regeln: BR-… aus der EN 16931, PEPPOL-… aus Peppol BIS Billing 3.0. Geben Sie diese Codes an den Hersteller Ihres Rechnungsprogramms weiter.
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