Luxemburg: Gesetzentwurf 8815 sieht den Empfang von E-Rechnungen ab 1. Januar 2028 vor – ein Entwurf, noch nicht verabschiedet. Mehr erfahren →
Kostenlos · ohne Anmeldung · luxemburgisches Recht

Kostenlose Tools für Rechnungen und Mahnungen in Luxemburg

Sechs kostenlose Werkzeuge für Selbstständige und kleine Unternehmen in Luxemburg: Verzugszinsen berechnen, Zahlungsfristen prüfen, Mahnungen schreiben, MwSt.-Nummern abfragen, E-Rechnungen nach Peppol prüfen und den Stand der E-Rechnung für Ihr Unternehmen klären. Jedes Tool wendet luxemburgisches Recht an und nennt seine amtlichen Quellen.

Warum diese Tools?

Luxemburgisches Recht: Verzugszinsen und 40 € nach dem Gesetz vom 18. April 2004, Rechnung nach Art. 63 des Mehrwertsteuergesetzes, Mahnverfahren vor dem Friedensgericht.

Ehrlicher Rechtsstand: Der Gesetzentwurf Nr. 8815 zur E-Rechnung wird als Entwurf gezeigt, nicht als Pflicht.

Ohne Anmeldung: Die Rechner laufen im Browser; hochgeladene Rechnungen werden nicht gespeichert.

Leitfaden zur E-Rechnung in Luxemburg

Häufige Fragen

Sind die Tools wirklich kostenlos?

Ja. Sie brauchen kein Konto. Nur wenn Sie das Ergebnis per E-Mail erhalten möchten, geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an.

Gibt es die Tools auch auf Französisch?

Ja, dieselben Tools nach luxemburgischem Recht gibt es auch in französischer Sprache. Die Mahnschreiben erstellt diese Version auf Deutsch.

Ersetzen die Tools eine Beratung?

Nein. Sie geben die gesetzlichen Regeln wieder, die in den genannten amtlichen Quellen stehen. Im Streitfall fragen Sie Ihre Steuerberatung oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.