Luxemburg: Gesetzentwurf 8815 sieht den Empfang von E-Rechnungen ab 1. Januar 2028 vor – ein Entwurf, noch nicht verabschiedet. Mehr erfahren →
Zahlungsverzug und MahnungenKostenlos

Zahlungsfrist-Rechner: 30 und 60 Tage nach dem Gesetz vom 18. April 2004

Bis wann muss Ihre Rechnung bezahlt sein, und welches Zahlungsziel dürfen Sie vereinbaren? Geben Sie das Rechnungsdatum ein: Das Tool zeigt die gesetzlichen Fristen und wie viele Tage noch bleiben. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Öffentliche Auftraggeber: 30 Tage, höchstens 60 Tage (Art. 4 des Gesetzes vom 18. April 2004).

Wird berechnet …

Zahlungsfristen zwischen Unternehmen in Luxemburg

Ist kein Zahlungsziel vereinbart, ist die Rechnung 30 Tage nach ihrem Zugang beim Schuldner fällig (Gesetz vom 18. April 2004, Art. 3 §3 b).

Ein vereinbartes Zahlungsziel darf 60 Tage nicht überschreiten, außer es ist ausdrücklich vereinbart und für den Gläubiger nicht offensichtlich missbräuchlich (Art. 3 §4).

Bei öffentlichen Auftraggebern gelten 30 Tage, höchstens 60 Tage (Art. 4).

Ab dem Tag nach Fälligkeit laufen Verzugszinsen ohne Mahnung. Ohne Angabe des Zugangs rechnet das Tool ab dem Rechnungsdatum.

Amtliche Quellen

Regeln geprüft am 20. Oktober 2026. Kostenloses Hilfsmittel von Le Frac. Die Ergebnisse beruhen auf den genannten amtlichen Quellen, sind aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren Einzelfall, bevor Sie handeln.

Häufige Fragen

Welche Frist gilt, wenn auf der Rechnung nichts steht?

30 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden. Danach laufen Verzugszinsen und die Pauschale von 40 € ist geschuldet.

Darf ich 90 Tage vereinbaren?

Nur ausdrücklich und wenn die Frist für den Gläubiger nicht offensichtlich missbräuchlich ist (Art. 3 §4). Bis 60 Tage gilt diese Einschränkung nicht.

Warum fragt das Tool nach dem Zugang der Rechnung?

Die gesetzliche Frist von 30 Tagen zählt ab dem Zugang beim Schuldner. Ohne Angabe nimmt das Tool das Rechnungsdatum an.

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